Aktuelles

Entwicklungshelfer-Gesetz wird 50

Der Name ist veraltet, doch die Idee zeitlos gut: Am 18. Juni 1969 trat das Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) in Kraft. Es hat denen, die sich für einen solidarischen Entwicklungsdienst im Ausland entscheiden, eine rechtliche und soziale Absicherung gebracht. Auch die Fachkräfte des ZFD arbeiten auf der Grundlage des EhfG. Zum Jubiläum hat der Dachverband „Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e. V.“ (AGdD) nun eine vielseitige Broschüre herausgegeben.

„Wenn es das EhfG nicht gäbe, müsste man es erfinden“, betitelt Diplom-Pädagoge Eckehard Fricke seinen Rückblick auf die Entstehung des Entwicklungshelfer-Gesetzes. Eckehard Fricke weiß, wovon er spricht. Schließlich hat er sein gesamtes Berufsleben von 1970 bis 2013 der Entwicklungszusammenarbeit gewidmet. Auf Grundlage des EhfG waren in den vergangenen 50 Jahren mehr als 30.000 Fachkräfte in 100 Ländern tätig. Das Gesetzeswerk hat ihre Arbeit nicht nur in einen verbindlichen rechtlichen Rahmen gestellt, es hat ihnen und ihren Familien auch eine soziale Absicherung garantiert und dafür gesorgt, dass sie bei ihrer Rückkehr unterstützt werden. Darüber hinaus hat das EhfG den solidarischen Entwicklungsdienst enorm aufgewertet.

Der Beitrag von Eckehard Fricke bildet einen spannenden Einstieg in die gelungene AGdD-Broschüre „50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz“, die soeben erschienen ist. Was dabei besonders ins Auge springt: Die Geschichte der deutschen Entwicklungspolitik wurde und wird entscheidend von Impulsen aus Zivilgesellschaft und Kirche geprägt:

„Es gab aus der Zivilgesellschaft schon früh Initiativen zur Zusammenarbeit mit Organisationen in den Entwicklungsländern. 1957 wurde der Internationale Christliche Friedensdienst EIRENE, 1959 der Weltfriedensdienst gegründet. Auch die beiden großen Kirchen hatten über ihre Missionsaktivitäten schon seit Beginn der Kolonialzeit intensive Kontakte in viele Länder des Südens. 1959 wurde erstmals für Maßnahmen der Kirchen gegen den Hunger in der Welt in den Aktionen von Misereor und Brot für die Welt gesammelt. Schon Mitte der 50er Jahre war in der katholischen Kirche über ein personelles Engagement der deutschen Katholiken im Süden nachgedacht worden. Als dann über Misereor plötzlich finanzielle Mittel zur Verfügung standen, wurde 1959 von über 30 Vertretern von Missionsorden und katholischen Verbänden die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) gegründet, um ‚persönlich und beruflich geeignete Fachkräfte als Helfer für den Aufbau pädagogischer und sozial-karitativer Einrichtungen und für sonstige fachliche Hilfe in den Entwicklungsländern zu sammeln und vorzubereiten‘. In den evangelischen Kirchen gab es 1959 ebenfalls einen Start für ein personelles Engagement in der Entwicklungsarbeit, das 1961 zur Gründung von Dienste in Übersee (DÜ) führte. Auch hier sah man den Bedarf vor allem bei qualifizierten und berufserfahrenen Fachkräften, die sich längerfristig (man sprach von drei Jahren als Untergrenze) engagieren sollten. Damit waren wichtige Marken für den Entwicklungsdienst in Deutschland abgesteckt, bevor 1963 der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) gegründet wurde.“

In den folgenden Kapiteln der Broschüre werden die sieben anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes in Deutschland vorgestellt, darunter auch die ZFD-Träger AGEH, Brot für die Welt, EIRENE, forumZFD, GIZ und Weltfriedensdienst. Der große Vorzug der Publikation ist, dass der Fokus weniger auf nüchternen Fakten, sondern mehr auf lebendigen Erfahrungsberichten liegt. Neben Wegbereitern von einst und von heute kommen Fachkräfte der ersten Stunde bis hin zu derzeit Aktiven zu Wort. Sie berichten über ihre persönliche Motivation, ihre Erlebnisse und Erkenntnisse vor Ort und davon, wie der Entwicklungsdienst ihr Leben geprägt hat. Darüber hinaus runden zahlreiche Info-Häppchen das Bild ab – von Literaturtipps über eine Bewertung des EhfG im internationalen Vergleich bis hin zur Anekdote über die blaue Tonne, die über Jahrzehnte das Behältnis war, in dem ausreisende Fachkräfte ihr Hab und Gut verpackten.

Die 40-seitige Jubiläumsbroschüre „50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz“ der AGdD können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Das EhfG im Wortlaut finden Sie auf den Seiten der AGdD.

Anlässlich des Jubiläums veranstaltet die AGdD außerdem ein halbtägiges „Austauschforum 50 Jahre EhfG“ am 13. Juli 2019 in Berlin. Unter dem Motto „Die globale Partnerschaft im Entwicklungsdienst gemeinsam gestalten, stärken und weiterentwickeln“ wird über den Beitrag der Fachkräfte im Entwicklungsdienst / Zivilen Friedensdienst zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung insbesondere in Hinblick auf globale Partnerschaften (SDG Ziel 17) diskutiert. Mehr Informationen (auch zu den Anmeldemodalitäten) finden Sie hier.

 


Die Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e. V. (AGdD)
Die AGdD ist der Dachverband der sieben anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes in Deutschland: Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), Christliche Fachkräfte International (CFI), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Dienste in Übersee gGmbH, EIRENE Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V., Forum Ziviler Friedensdienst (forumZFD) und Weltfriedensdienst (WFD). Die AGdD ist Ansprechpartner für Parlament, Regierung und Parteien und beteiligt sich an einem fachlichen Austausch über Entwicklungsdienst-relevante Fragen. Das Förderungswerk der AGdD unterstützt rückkehrende Fachkräfte dabei, zuhause (beruflich) wieder Fuß zu fassen. Neben dem allgemeinen Informationsangebot können sie auf eine persönliche Beratung und auf ein speziell zugeschnittenes Seminarprogramm zugreifen.

Aktuell: Fachkräfte im Entwicklungsdienst:
„Aktuell leisten 1.129 Fachkräfte in 92 Ländern einen Entwicklungsdienst. Sie kommen aus den unterschiedlichsten Berufen und engagieren sich für Ernährungssicherung, für Bildung, für technische Lösungen, Ressourcenschutz oder Wirtschaftsförderung sowie im Zivilen Friedensdienst. Fachkräfte im Entwicklungsdienst bringen ihre Erfahrung und ihr Wissen dort ein, wo es gemeinsames Handeln braucht, um Armut zu überwinden, politische Reformen voranzubringen oder Frieden zu fördern. Alle Fachkräfte leisten einen solidarischen Dienst auf Zeit, die Rahmenbedingungen regelt das Entwicklungshelfer-Gesetz. Dazu zählen die Gewährung von Unterhaltsleistungen und die soziale Sicherung der Fachkräfte und ihrer Familien. Voraussetzung für einen Entwicklungsdienst sind eine abgeschlossene Berufsausbildung plus Berufserfahrung. Für koordinierende oder regional übergreifende anspruchsvolle Aufgaben sind eine umfangreichere Expertise und Erfahrung notwendig – diese können am besten ältere Fachkräfte bieten. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass aktuell die Mehrheit der Fachkräfte zwischen 30 und 50 Jahre alt ist. 11 Prozent sind jünger als 30 Jahre alt, 28,4 Prozent sind älter als 50. Das zeigt, dass Entwicklungsdienst in unterschiedlichen Phasen der Berufsbiografie möglich ist.“ Fast ein Drittel aller heute über das EhfG entsendeten Fachkräfte arbeitet im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes.
(Quelle: AGdD, 2019: „50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz“, S. 3 & 5)

 

Fotos: Cover-Collage der AGdD-Jubiläumsbroschüre zu 50 Jahre EhfG (unter Verwendung von Fotos von Karin Döhne; Günter Könsgen; Lion Pictures & ZFD/GIZ; Inga Nagel; Ivan Tadic; Silke Tribukait)